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ENERGIEBERATUNG

Energie ist ein wertvolles Gut. Und oft ist es gar nicht so schwer, energieeffizienter zu leben und Kosten zu sparen. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können, ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Davon profitiert nicht nur Ihr Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) haben beschlossen, Experten für die geförderte Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Damit soll die Qualität bei Energieberatungen und beim energieeffizienten Bauen und Sanieren sichergestellt werden. Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Liste der Aussteller für qualitätsgesicherte Energieausweise wurde die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) im Rahmen eines Projektes mit dem Aufbau und der Betreuung der Energieeffizienz-Expertenliste betraut.

Angebotene-Leistungen

Energieberichte: In diesen wird der Ist-Zustand des Gebäudes mit seinen Verbräuchen dokumentiert. Darauf aufbauend werden für das Gebäude einzelne Varianten dargestellt mit Energieeinsparung und den voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme, z.B. Fenstertausch oder Fassadeninstandsetzung mit einem Wärmedämm-Verbundsystem bis hin zur energetischen Komplettsanierung. Energieausweise, Verbrauch und Bedarf gemäß Energieeinsparverordnung.

Thermografie: Bei der Thermografie Kompakt werden alle Seiten Ihres Hauses mit einer Wärmebildkamera aufgenommen. Der Thermograf zeigt Ihnen so auf, wo Heizenergie über Wärmebrücken in der Gebäudehülle verloren geht.

Wärmebrückenberechnung: Damit eine zufriedenstellende energetische Teil- oder Vollsanierung erzielt wird, ist es notwendig, dass von der Energieberatung über die Fördermittelbeschaffung in jedem Fall auch die Ausschreibungsphase und Bauleitung mit einem höchsten Maß an Sachverstand für die einzelnen Bereiche einhergehen.

BAUBEGLEITUNG

Bauleitung

Die gesetzliche Definition eines Bauleiters ist in § 45 LBO zu finden: „(1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.

 

Der Bauleitung obliegt die Überwachung und Steuerung einer Baustelle beziehungsweise eines Teils einer Baustelle. Der Bauleiter kümmert sich darum, dass die anfallenden Bauarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Bauleiter können sowohl auf Seiten der Bauherren, als auch auf Seiten der Bauunternehmer angestellt werden. Auch muss ein Bauzeitplan erstellt werden, Lieferungen und Leistungen müssen abgenommen sowie die Kosten kontrolliert werden.

Die Leistungen müssen auf das Objekt bezogen genau ausgeschrieben werden. Hierbei ist eine wesentliche Voraussetzung, dass eine Bestandsuntersuchung der Schäden, sowie die Wünsche des Bauherrn und die richtige Materialauswahl Bestandteil der Ausschreibung sind.

Eine perfekte Ausschreibung ist der erste Teilschritt hin zur Erstellung eines Werkes.  Nur wenn die ausgeschriebenen Leistungen so ausgeführt werden, wie sie in der Leistungsbeschreibung aufgegeben sind, kann der Erfolg der Leistungen dann zu 100 % zum Erfolg führen. Um dies sicherzustellen ist eine Bauleitung meist erforderlich.

 Abnahme von Bauleistungen

Wer Bauleistungen beauftragt oder erbringt, Handwerker beschäftigt oder sich selbst als Handwerker betätigt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen, aus denen sich die eigenen Rechte und Pflichten ergeben, kennen. Ein Bauvertrag ist regelmäßig ein Werkvertrag, der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen wird. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Auftraggeber zur Entrichtung der hierfür vereinbarten Vergütung. Von zentraler Bedeutung für die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist die Abnahme. Die Abnahme
ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung und bestimmt den Zeitpunkt des Beginns der vertraglich vereinbarten Gewährleistung durch den Auftragnehmer. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Werkbestellers verjähren erst mit Abnahme der Werkleistung. Jeder Handwerker und Bauunternehmer sollte besonderes Augenmerk auf die Durchführung einer Abnahme setzen. Denn ohne Abnahme ist ein Werklohnanspruch nicht fällig, und die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers wird nicht in Gang gesetzt.

 

BESTANDSUNTERSUCHUNG

Beim Bauen im Bestand wird die möglichst schonende, also weitgehend zerstörungsfreie Untersuchung zur Zustandserkundung und zur Schadensfeststellung immer wichtiger. Hierbei kommen je nach Komplexität des Bauwerks von den einfachen Standardverfahren bis hin zu anspruchsvollen Messtechniken alle Verfahren in Frage, die geeignet sind. Zum Feststellen von Schäden und Mängeln an der Bausubstanz kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, welche sich in Anlehnung an (Kastner, 1983) grob in drei Kategorien unterteilen lassen:

1) Auswertung vorhandener Unterlagen 2) Zerstörungsfreie bzw. zerstörungsarme Untersuchungen
3) Zerstörende bzw. substanzschädigende Untersuchungen

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 Zerstörungsfreie bzw. zerstörungsarme Untersuchungen

Bei der Auswertung von Unterlagen können nicht nur vorhandene Planunterlagen aus der Bebauungszeit bzw. früherer Umbaumaßnahmen herangezogen werden, sondern auch bildliche Darstellungen (Zeichnungen, Fotografien und u.U. Filmaufnahmen) sowie schriftliche und mündliche Quellen. „Am Anfang der Bestands-
analyse steht ein seelischgeistiger Vorgang: der erste Eindruck auf Grund und Wissen, Erfahrung und Intuition. Vor allem große Erfahrung ist die Voraussetzung für eine Beurteilung auf den ersten Blick. Die durch Augenschein gewonnene Erkenntnisse oder Vermutungen können bei Fachkenntnis und Erfahrung schon zur Gesamtbeurteilung hinreichen.

Die zweite Kategorie umfasst in erster Linie Untersuchungen, die unter Zuhilfenahme von geringem technischen Aufwand durchführbar sind: in Augenscheinnahme, Befühlen, Abklopfen, Feuchtemessungen usw.

Die dritte Kategorie sind zerstörende Prüfungen, bei denen Materialproben entnommen werden müssen, um in der Regel weiterführende Untersuchungen in Laboren oder Materialprüfanstalten durchführen zu können, die an der Baustelle nicht möglich sind.

Ausschreibung

Definition: Aufforderung zur Angebotserstellung (Bauunternehmer, Handwerker, etc.). Grundlage ist die detaillierte Aufzählung der gewünschten Bauleistung mittels Leistungsbeschreibung.

Ausschreibungsunterlagen, die für die Vergabe von Bauleistungen in Ansatz gebracht werden, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Schließlich hängt von deren Inhalt nicht selten die Durchsetzbarkeit von Mängel an Sprüchen und Werklohnnachforderungen ab. § 9 Nr. 1 VOB/A postuliert deshalb ausdrücklich, das die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.

Nur im Zusammenspiel von Bestandsuntersuchungen und einem hohen Fachwissen kann bei Bestandssanierungen eine sichere Ausschreibung erstellt werden. Aus diesen Gründen werden immer häufiger im Zuge von Sanierungen Sachverständige für Bestandsuntersuchungen und Leistungsbeschreibungen hinzugezogen oder direkt beauftragt.

FORENSIK

Seit 2014 gibt es die wissentschaftliche Bauforensik für das Baugewerbe. Eine weitere Methode um Schadensfälle nachweisen zu können. Die Forensik macht uns Dinge sichtbar, die wir mit bloßem Auge nicht wahrnehmen können.

Forensische Kameras

Der Grundstein der Bauforensik wurde 2014 an der Leibnitz Universität Hannover mit dem „BAUFORENSIK CONFERENCE WORKSHOP 2014“ gelegt. Durch forensische Kameras wird es möglich, viele Werkstoffe zu vergleichen. So kann am Bau verglichen werden, ob das eingebaute Produkt dem vertraglich vereinbarten Produkt entspricht. Weiterhin ist es möglich, Materialien, die an der Baustellen gemischt werden müssen, abzugleichen, ob dies gemäß den Herstellervorschriften geschehen ist.

Wenn von „forensischer Kamera“ gesprochen wird, ist damit eine Kamera gemeint, die nicht nur im sichtbaren Bereich des Lichts empfindlich ist, sondern auch zusätzlich noch im nahen Ultraviolett und im nahen Infrarotwellenlängenbereich.

Sensoren von Digitalkameras bestehen aus Silizium. Unabhängig von der Bauart als CCD-Sensor oder CMOS-Sensor besitzen diese Kamerabildsensoren von Natur aus eine Lichtempfindlichkeit, die vom nahen UV über das sichtbare Licht bis zum nahen IR reicht. Damit ein Kamerasensor so sieht wie unser menschliches Auge, muss er „künstlich gezwungen“ werden, das UV und das IR nicht zu sehen. Dies wird durch einen kamerainternen Filter erreicht, der unmittelbar vor dem Bildsensor platziert ist. Wenn dieser Filter ausgebaut wird, dann wird aus der „normalen Kamera“ eine „forensische Kamera“.

MIKROSKOPIE

Seit über 200 Jahren gibt uns die Erfindung der mikroskopischen Technik einen Einblick in die Mikrowelt unserer Erde. Viele wissenschaftliche Entdeckungen wurden durch die Mikroskopie erst möglich gemacht. Im Bauwesen kann die Mikroskopie zur Qualitätskontrolle sowie zur Erforschung von Schadensursachen eingesetzt werden. Mikroskopie ist heute in der Sachverständigentätigkeit kaum mehr wegzudenken. Oft lassen sich Mängel oder Schadensursachen nur sicher über eine durchgeführte Mikroskopie des Baustoffes oder der Materialien nachweisen.

Durchlicht / präpariert • Auflicht / präpariert • Schichtvermessung / unpräpariert / Baustelle

Proben-Präparation

Einbetten: Die Technik ist die bekannteste unter den Präparationsverfahren für die Lichtmikroskopie, die größtenteils im Bauwesen eingesetzt wird. Fast alle Materialien können bearbeitet werden. Zuerst werden die Proben in einem speziellen Epoxidharz eingebettet, wobei die zu mikroskikopierende Oberfläche an der Außenkante der Präparation liegt.

Schleifen und Polieren: Dabei wird eine stufenweise Bearbeitung der Probenoberfläche mithilfe von Schleifpulver und Diamant-Suspensionen durchgeführt. Je nach Härte und Zusammensetzung der Probe kommen unterschiedliche Schleifmaterialien zum Einsatz (zum Beispiel Siliziumkarbid oder Kohrund).

Mikroskopie, Stereomikroskop

Im klassischen Sinne verstehen wir unter diesem Begriff die Sichtbarmachung von Details und Strukturen, die mit dem menschlichen Auge nicht mehr wahrgenommen werden können, mit Hilfe von Linsensystemen. Das menschliche Auge bedient sich ebenfalls eines Linsensystems, dass in der Lage ist, in einem bestimmten Lichtspektrum (Wellenlänge), einen bestimmten Abstand vom Objekt (250 mm) und der „Güte„ des Linsensystems, also des Auges (biologische Fehler, Alter etc.) Strukturen von circa 0,2 mm wahrzunehmen.

Auflichtmikroskopie

Ein Auflichtmikroskop ist ein Mikroskop, bei dem das Objekt nicht von unten, sondern von
oben beleuchtet wird. Im Gegensatz zum Durchlichtmikroskop muss das Präparat also nicht hauchdünn und damit lichtdurchlässig sein. So lassen sich auch deutlich kompaktere Objekte mikroskopieren, zum Beispiel Insekten. Bei vielen Auflichtmikroskopen wird das Objekt durch das Objektiv beleuchtet. Auflichtmikroskope eignen sich besonders, um lichtundurchlässige Oberflächen zu betrachten. Sie werden daher häufig zur Materialprüfung eingesetzt.

Durchlichtmikroskopie

Ein Durchlichtmikroskop ist ein Mikroskop, bei dem die Lichtquelle unter dem Objekt angebracht ist. Das Licht strahlt also von unten durch das Objekt, ehe es in das Objekt
bzw. den optischen Gang eintritt. Gerade bei großen Vergrößerungen ab ca. 200-facher Vergrößerung sind sehr feine, dünne Präparate wichtig.