GUTACHTEN
Begründete Darstellung von Erfahrungsätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes durch Sachverständige.
BEWEISGUTACHTEN
Ein Beweisgutachten ist immer dann notwendig, wenn Gefahr droht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, wie zum Zeitpunkt der Beweissicherung.
GERICHTSGUTACHTEN
Gerichtsgutachten werden sie deshalb genannt, weil ein Gericht im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.
PRIVATGUTACHTEN
Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, dass eine Partei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen erstellen läßt.
SCHIEDSGUTACHTEN
Das Schiedsgutachten bindet die Beteiligten, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Gutachten unterworfen haben. Das Schiedsgutachten entscheidet rechtsverbindlich über den Streitpunkt.
OBERGUTACHTEN
Nach der Rechtsprechung kann man von einem Obergutachten sprechen, wenn ein Sachverständiger aufgrund überragener Sachkunde oder Autorität die durch gegensätzliche Auffassung mehrerer Sachverständiger enstehendenden Zweifel zu klären hat.

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