BESTANDSUNTERSUCHUNG UND AUSSCHREIBUNGEN
Die Bestandsuntersuchung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Planung bevor die Ausschreibung beginnt.

Beim Bauen im Bestand wird die möglichst schonende, also weitgehend zerstörungsfreie Untersuchung zur Zustandserkundung und zur Schadensfeststellung immer wichtiger. Hierbei kommen je nach Komplexität des Bauwerks von den einfachen Standardverfahren bis hin zu anspruchsvollen Messtechniken alle Verfahren in Frage, die geeignet sind. Zum Feststellen von Schäden und Mängeln an der Bausubstanz kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, welche sich in Anlehnung an (Kastner, 1983) grob in drei Kategorien unterteilen lassen:

1) Auswertung vorhandener Unterlagen 2) Zerstörungsfreie bzw. zerstörungsarme Untersuchungen
3) Zerstörende bzw. substanzschädigende Untersuchungen

bestandsuntersuchung

 Zerstörungsfreie bzw. zerstörungsarme Untersuchungen

Bei der Auswertung von Unterlagen können nicht nur vorhandene Planunterlagen aus der Bebauungszeit bzw. früherer Umbaumaßnahmen herangezogen werden, sondern auch bildliche Darstellungen (Zeichnungen, Fotografien und u.U. Filmaufnahmen) sowie schriftliche und mündliche Quellen. „Am Anfang der Bestands-
analyse steht ein seelischgeistiger Vorgang: der erste Eindruck auf Grund und Wissen, Erfahrung und Intuition. Vor allem große Erfahrung ist die Voraussetzung für eine Beurteilung auf den ersten Blick. Die durch Augenschein gewonnene Erkenntnisse oder Vermutungen können bei Fachkenntnis und Erfahrung schon zur Gesamtbeurteilung hinreichen.

Die zweite Kategorie umfasst in erster Linie Untersuchungen, die unter Zuhilfenahme von geringem technischen Aufwand durchführbar sind: in Augenscheinnahme, Befühlen, Abklopfen, Feuchtemessungen usw.

Die dritte Kategorie sind zerstörende Prüfungen, bei denen Materialproben entnommen werden müssen, um in der Regel weiterführende Untersuchungen in Laboren oder Materialprüfanstalten durchführen zu können, die an der Baustelle nicht möglich sind.

Ausschreibung

Definition: Aufforderung zur Angebotserstellung (Bauunternehmer, Handwerker, etc.). Grundlage ist die detaillierte Aufzählung der gewünschten Bauleistung mittels Leistungsbeschreibung.

Ausschreibungsunterlagen, die für die Vergabe von Bauleistungen in Ansatz gebracht werden, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Schließlich hängt von deren Inhalt nicht selten die Durchsetzbarkeit von Mängel an Sprüchen und Werklohnnachforderungen ab. § 9 Nr. 1 VOB/A postuliert deshalb ausdrücklich, das die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.

Nur im Zusammenspiel von Bestandsuntersuchungen und einem hohen Fachwissen kann bei Bestandssanierungen eine sichere Ausschreibung erstellt werden. Aus diesen Gründen werden immer häufiger im Zuge von Sanierungen Sachverständige für Bestandsuntersuchungen und Leistungsbeschreibungen hinzugezogen oder direkt beauftragt.

PRÜFGERÄTE
BETON

Beton ist ein jahrtausendealter Baustoff. Dennoch ist der Beton kein Universalbaustoff. MEHR

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Nur durch eine ordentliche Bauleitung wird es möglich sein, ein mangelfreies Werk
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